Egal, ob man eine Wohnung mieten möchte oder vermietet: heutzutage gehört zu fast jedem Bewerbungsprozess auf eine Immobilie die Mieterselbstauskunft. Damit Sie direkt gut vorbereitet sind, stellen wir Ihnen hier eine kostenlose PDF-Vorlage zum Download zur Verfügung, die Sie einfach ausfüllen und bei Ihrer Wohnungsbewerbung verwenden können. Warum diese mittlerweile so wichtig ist und was es bei einer Selbstauskunft zu beachten gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Mieterselbstauskunft?
Bei der Mieterselbstauskunft handelt es sich um einen standardisierten Fragebogen, durch den Vermieter oder Vermieterinnen wichtige Informationen über potenzielle Mieter bzw. Mieterinnen sammeln. Die Mieterselbstauskunft basiert auf der Vertragsfreiheit (§ 311 BGB), die es Vermietenden erlaubt, Mietinteressenten vor Abschluss eines Mietvertrags zu befragen, um anhand der Angaben einen geeigneten Mieter bzw. Mieterin auszuwählen.
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Mit einer professionell ausgefüllten Mieterselbstauskunft erhöht man seine Chancen auf eine Zusage deutlich, was besonders in angespannten Wohnungsmärkten von Vorteil ist. Eine strukturierte und vollständige Vorlage hilft dabei, alle relevanten Informationen übersichtlich darzustellen und bei Vermietern einen positiven Eindruck zu hinterlassen.
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Ist eine Mieterselbstauskunft verpflichtend?
Eine Mieterselbstauskunft muss grundsätzlich nicht ausgefüllt werden, wenn man an einer Mietwohnung interessiert ist. Den Vermietern ist es jedoch möglich, den Interessenten eine Absage zu erteilen, die keine Mieterselbstauskunft ausgefüllt hat. Der Vermieter hat hier das Recht dazu, sich für die oder den jeweiligen Bewerbenden zu entscheiden, dessen Bonität er am besten abschätzen kann.
Unterlagen zur Wohnungsbewerbung: Was Vermieter wann verlangen dürfen
Neben der Mieterselbstauskunft können Vermieter im Laufe des Bewerbungsprozesses weitere Unterlagen anfordern. Dabei gilt jedoch: Es dürfen nur solche Informationen abgefragt werden, die für die Entscheidung relevant sind – und auch erst zum passenden Zeitpunkt im Verfahren.
Zu Beginn der Anfrage (z. B. Kontaktformular oder Exposé-Anfrage):
- Keine sensiblen persönlichen oder finanziellen Angaben
- Erlaubt sind lediglich Basisdaten wie Name und Kontaktmöglichkeiten
Nach der Besichtigung oder bei konkretem Interesse:
- Ausgefüllte Mieterselbstauskunft
- Nachweise über Einkommen (z. B. Gehaltsabrechnungen)
- Bonitätsnachweis (z. B. SCHUFA-Auskunft)
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Kurz vor Vertragsabschluss:
- Vorlage des Personalausweises zur Identitätsprüfung
- Keine Speicherung oder Kopie ohne ausdrückliche Zustimmung (wenn, dann nur geschwärzt)
Grundsätzlich gilt außerdem:
- Eine Vorvermieterbescheinigung kann freiwillig eingereicht werden
- Ein Bewerbungsschreiben darf zwar erbeten, aber nicht verpflichtend verlangt werden

Fragen in der Mieterselbstauskunft: Was beantwortet werden muss und was nicht
Bei der Mieterselbstauskunft müssen nur zulässige Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Zulässige Fragen sind solche, die für die Entscheidung über das Mietverhältnis relevant sind. Typische Beispiele sind:
- Name und Geburtsdatum
- Aktuelle Anschrift
- Beruf und Arbeitgeber
- Einkommen / Gehaltsnachweise
- Anzahl der einziehenden Personen
- Haustiere (wegen Hausordnung relevant)
- Bestehende Mietschulden
- Laufende Insolvenzverfahren
- SCHUFA-Auskunft (freiwillig, aber üblich)
Unzulässige Fragen dürfen Sie unbeantwortet lassen oder müssen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Dazu zählen unter anderem:
- Religion
- Herkunft
- Gesundheit
- Sexuelle Orientierung
- Politische Ansichten
Eine Sonderregel gilt für den Familienstand: Dieser darf nur abgefragt werden, wenn beide Partner den Mietvertrag unterschreiben oder die Angabe für die Wohnsituation relevant ist.
Hinweis: Falsche Angaben bei zulässigen Fragen können zu einer Absage oder im schlimmsten Fall zur Kündigung führen.
Wann und wie wird die Mieterselbstauskunft abgegeben?
Die Mieterselbstauskunft wird in der Regel:
- nach der Besichtigung
- oder direkt bei der Bewerbung
abgegeben.
Häufig zusammen mit:
- Gehaltsnachweisen
- SCHUFA-Auskunft
Erfahrung aus der Praxis:
Unser Vermietungsteam beobachtet, dass vollständige Bewerbungsunterlagen inklusive Mieterselbstauskunft die Chancen auf eine schnelle Rückmeldung deutlich erhöhen.
Wie lange darf die Mieterselbstauskunft gespeichert werden?
Kommt kein Mietvertrag zustande, müssen alle Angaben aus der Mieterselbstauskunft PDF unverzüglich gelöscht oder vernichtet werden, da das berechtigte Interesse entfällt (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO).
Worin unterscheidet sich die Mieterselbstauskunft zur Schufa?
Der Unterschied liegt hier vor allem darin, wer die Informationen liefert und welche Daten dabei angegeben werden.
Die Mieterselbstauskunft füllt der potenzielle Mieter selbst aus und liefert Angaben über:
- Name, Geburtsdatum
- Beruf und Einkommen
- Arbeitgeber
- Anzahl der einziehenden Personen
- Haustiere
- Manchmal auch Fragen zu Schulden oder früheren Mietverhältnissen
Die SCHUFA sammelt Daten über das Zahlungsverhalten einer Person und erstellt daraus einen Score. Typische Inhalte dafür sind:
- Kreditverträge
- Handyverträge
- Kontoeröffnungen
- Zahlungsausfälle oder Mahnungen
- Schufa-Score (wie kreditwürdig man ist)
Diese Daten kommen dabei nicht vom potenziellen Mieter selbst, sondern von Banken, Unternehmen usw. und gelten als objektiver Nachweis der persönlichen Zahlungsfähigkeit. Das ist vor allem für Vermieter interessant, da sie so herausfinden können, ob der potenzielle Mieter bereits in der Vergangenheit zuverlässig gezahlt hat.
Jetzt kostenlose Vorlage zur Mieterselbstauskunft downloaden
Die bereitgestellte PDF-Vorlage enthält alle wichtigen Angaben:
- Persönliche Daten
- Berufliche und finanzielle Informationen
- Angaben zum bisherigen Mietverhältnis
- Unterschrift zur Bestätigung
Einfach herunterladen, ausfüllen und direkt für Ihre Wohnungsbewerbung verwenden.
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Nein, aber in der Praxis fast immer erforderlich.
Üblicherweise: Aktuelle Gehaltsnachweise, SCHUFA-Auskunft und gegebenenfalls eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
Bei unzulässigen Fragen (z. B. zu Religion oder Gesundheit) darf man die Antwort verweigern oder auch falsche Angaben machen, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Bei zulässigen Fragen (z. B. zu Einkommen oder Mietschulden) muss hingegen wahrheitsgemäß geantwortet werden, da falsche Angaben zur Absage oder sogar zur Kündigung des Mietverhältnisses führen können.
Nicht zwingend, aber üblich. Viele Vermieter möchten die SCHUFA-Auskunft als objektiven Nachweis Ihrer Zahlungsfähigkeit zusammen mit der Mieterselbstauskunft PDF sehen.
