Hessengeld
Mit dem Hessengeld werden die Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der anfallenden Grunderwerbsteuer entlastet.
Das Hessengeld wird für den Kauf der ersten selbstgenutzten Immobilie in Hessen gewährt, für die Grunderwerbsteuer anfällt. Es gilt sowohl für den Neubau als auch den Kauf einer Bestandsimmobilie. Dies umfasst auch Wohngruppen, Genossenschaften und andere gemeinschaftliche Bauprojekte, die das erste selbstgenutzte Eigenheim gemeinsam erwerben. Nicht gefördert werden Erbschaften, Schenkungen und Neubauten auf bereits im Eigentum befindlichen Grundstücken, da hierbei keine Grunderwerbsteuer anfällt.
Das Hessengeld wird rückwirkend für Käufe gewährt, die ab dem 1. März 2024 getätigt wurden. Bis zum Sommer sollen alle Einzelheiten der Förderung ausgearbeitet werden, damit im Herbst dann die ersten Anträge digital eingereicht werden können, mit dem Ziel, noch im Jahr 2024 die ersten Zahlungen des Hessengeldes zu leisten. Für die Beantragung des Hessengeldes ist das Datum des Kaufvertrags entscheidend, wobei der Stichtag für eine Förderung der 1. März 2024 ist.
Anträge können zur Zeit noch nicht gestellt werden. Im Herbst sollen die ersten Anträge ausschließlich digital eingereicht werden können. Das Antragsverfahren wird über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen laufen.
Wir beziehen uns auf die Webseite www.hessengeld.de. Hier erhalten Sie immer aktuelle Informationen rund um das Thema Hessengeld.