Checkliste für die perfekte Wohnungsübergabe

Die Wohnungsübergabe beim Ein- oder Auszug ist der letzte, aber entscheidende Schritt im Mietverhältnis und oft mit Stress verbunden. Damit nichts vergessen wird und alles reibungslos abläuft, hilft eine gute Vorbereitung. Unsere Checkliste zeigt Ihnen, worauf Sie achten müssen, um die Wohnung perfekt und stressfrei zu übergeben oder zu übernehmen.

Bei der Wohnungsübergabe – auch Wohnungsabnahme genannt – wird der Zustand der Wohnung dokumentiert. Dabei werden Mängel und Gebrauchsspuren festgehalten und der Zustand der Räume, Böden, Wände sowie der technischen Ausstattung überprüft. Ein sorgfältig geführtes Übergabeprotokoll schützt sowohl Mieter als auch Vermieter, da es die Grundlage für etwaige Schadensersatzforderungen oder die Rückzahlung der Mietkaution bildet.

Die Funktionen der Wohnungsabnahme im Überblick:

  • Zustandsfeststellung
  • Haftungsfragen
  • Rechtliche Absicherung

Da es bei der Wohnungsübergabe nicht nur allein um die Schlüsselübergabe von Mieter zu Mieter geht, sondern sich der Vermieter meistens auch ein Bild über den aktuellen Zustand der Wohnung machen möchte, sollten bei einer Wohnungsübergabe immer folgende Personen dabei sein:

  • Ausziehender Mieter
  • Einziehender Mieter (bei direkter Übergabe)
  • Vermieter oder dessen Bevollmächtigter (z.B. ein Hausverwalter oder Makler)
  • Bei Bedarf: Zeugen des Mieters

Der Termin muss im Vorfeld von allen Parteien abgestimmt werden. Gerade bei Tageslicht lässt sich der Zustand der Wohnung besser beurteilen – eine Begehung bei schlechten Lichtverhältnissen birgt das Risiko, dass Mängel übersehen werden.

Zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe sollte die Wohnung leergeräumt und besenrein übergeben werden. Laut BGH-Urteil vom 28.06.2006 (Az. VIII ZR 124/05) genügt es, grobe Verschmutzungen zu beseitigen. „Besenrein“ bedeutet, dass Böden gekehrt, persönliche Gegenstände entfernt sowie Küche, Bad und Fenster oberflächlich gereinigt sind. Eine vollständige Grundreinigung oder Renovierung ist nur dann erforderlich, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde. Grundsätzlich trägt der Vermieter die Verantwortung für den Erhalt der Wohnung – Mieter müssen jedoch sicherstellen, dass keine übermäßigen Gebrauchsspuren oder Schäden hinterlassen werden.

Kleinere Abnutzungen gelten als vertragsgemäßer Gebrauch und müssen nicht repariert werden. Während der Übergabe wird die Wohnung Raum für Raum inspiziert. Dabei werden Wände, Decken, Böden, Türen, Fenster, Heizkörper, Steckdosen, sanitäre Anlagen sowie alle fest installierten Geräte auf Schäden überprüft. Funktionstests von Lichtschaltern, Wasserhähnen oder Fenstern gehören ebenfalls dazu. Es empfiehlt sich, den Zustand jedes Raums genau zu dokumentieren – sowohl schriftlich als auch durch Fotos. Auch die aktuellen Zählerstände für Strom, Wasser und Gas sollten erfasst und im
Übergabeprotokoll notiert werden. Dies sichert beide Seiten ab und dient als Nachweis
im Falle nachträglicher Forderungen.

Besonders wichtig ist die vollständige Übergabe aller Schlüssel. Dazu gehören neben dem Wohnungsschlüssel auch Haus-, Briefkasten-, Keller- und ggf. Garagenschlüssel. Die Anzahl der übergebenen Schlüssel sollte im Protokoll vermerkt werden. Eine Schlüsselübergabe ohne gleichzeitiges Protokoll birgt Risiken, denn damit geht die Verantwortung für die Wohnung über, auch wenn Mängel noch nicht dokumentiert wurden.

Abschließend wird das Übergabeprotokoll von beiden Parteien – idealerweise in zweifacher Ausführung – unterschrieben.

Wichtig: Das Protokoll dient ausschließlich der Zustandsdokumentation. Reparaturversprechen oder Schuldanerkenntnisse sollten darin nicht enthalten sein, da sie rechtlich bindend ausgelegt werden könnten.

Grundsätzlich sind Vermieter/-innen dazu verpflichtet, die Immobilie zu erhalten. Was genau beim Auszug zu erledigen ist, ergibt sich in er Regel aus dem Mietvertrag. Bevor Sie Renovierungsarbeiten vornehmen, sollten Sie daher prüfen, ob Sie laut Vertrag tatsächlich dazu verpflichtet sind.

  • Unvollständige Übergabeprotokolle → dokumentieren Sie alle Schäden und Mängel, die Ihnen bei der Wohnungsabnahme auffallen.

  • Fehlende Schlüsselübergabe → die Schlüssel müssen persönlich übergeben werden. Es reicht nicht, diese für den Vermieter im Briefkasten zu hinterlassen. Notieren Sie zudem die Anzahl. Sollte ein Schlüssel verloren gehen, kann es passieren, dass Sie für den Austausch der kompletten
    Schließanlage aufkommen müssen. Das gilt allerdings nicht, wenn Sie nachweisen können, dass niemand einbrechen kann.

  • Nicht gereinigte Wohnung → Stellen Sie sicher, dass die Wohnung besenrein ist, sofern dies vom Mietvertrag verlangt wird. Eine dreckig hinterlassene Wohnung kann ggf. zu Abzügen bei der Rückzahlung der Kaution führen.

  • Nicht erledigte Reparaturen → notwendige Reparaturen sollten vor der Wohnungsabnahme ausgeführt werden. Dies kann sonst zu Konflikten führen.

  • Fehlende Zeugen → es empfiehlt sich, einen Dritten bei der Übergabe dabei zu haben, um den Zustand der Wohnung zu bestätigen

✅Wohnung leer & besenrein übergeben
✅ Zählerstände notieren (Strom, Wasser, Gas)
✅ Alle Schlüssel bereithalten und zählen
✅Übergabeprotokoll erstellen & unterschreiben
✅Mängel dokumentieren (schriftlich + Foto)
✅ Termin schriftlich bestätigen

Dokumentieren Sie die Übergabe zusätzlich mit Fotos. Das Sorgt für mehr Sicherheit auf beiden Seiten. Eine vollständige Checkliste gibt es auch als kostenlosen Download – ideal zum Ausdrucken und Mitnehmen!