Mit dem Hessengeld erhalten Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der anfallenden Grunderwerbssteuer eine Förderung vom Land für die erste eigene Immobilie. Wir erläutern Ihnen kurz, was das nun für Sie bedeutet.
Seit dem 01.03.2024 wird das Hessengeld rückwirkend für den Kauf der ersten selbstgenutzten Immobilie in Hessen gewährt, für die Grunderwerbssteuer anfällt. Es gilt sowohl für den Neubau als auch für den Kauf einer Bestandsimmobilie.
Wer kann Hessengeld beantragen?
Grundsätzlich werden alle natürlichen Personen mit dem Hessengeld gefördert, die zum ersten Mal selbstgenutztes Wohneigentum erwerben. Voraussetzung dafür ist, dass es keine bereits vorhandenen Immobilien oder Immobilien-Anteile im Besitz gibt, selbst wenn diese durch Erbe oder Schenkung erlangt wurden. Sollte es der Fall sein, dass man bereits vor dem 01.03.2024 eine Immobilie erworben oder erhalten hat, besteht kein Anspruch mehr auf das Hessengeld.
Was sind die Konditionen beim Hessengeld?
Für jeden Haushalt mit bis zu zwei Erwachsenen stehen jeweils bis zu 10.000 € pro Person zur Verfügung, maximal kann man somit 20.000 € als Erwerber beantragen. Für jedes Kind unter 18 Jahren erhöht sich das Hessengeld um 5.000 €. Dies gilt nur, solange die Kinder am Tag der Beurkundung des Kaufvertrags noch unter 18 sind. Wichtig zu beachten: Die Förderung ist auf die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer begrenzt. Beträgt diese beispielsweise nur 8.000 €, wird auch maximal dieser Betrag ausgezahlt – selbst wenn der Anspruch eigentlich höher wäre.
Wie kann man das Hessengeld beantragen?
Um das Hessengeld beantragen zu können, müssen Auszüge des notariellen Kaufvertrags sowie amtliche Identitätsnachweise und Meldebescheinigungen bei der WIBank hochgeladen werden. Wichtig sind auch der Grunderwerbsteuerbescheid und die Steuer-IDs aller förderberechtigten Personen. Interessierte können sich bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) informieren, die für viele Förderprogramme zuständig ist.
Wann wird das Hessengeld ausgezahlt?
Das Hessengeld wird zur Unterstützung von Erstkäufern einer Wohnimmobilie in Hessen ausgezahlt, sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht und geprüft worden sind. Die Auszahlung des Hessengeldes erfolgt danach jährlich in zehn gleichen Raten.
Fazit
Das Hessengeld stellt eine wertvolle Unterstützung im Immobilienbereich dar. Wer in Hessen eine Immobilie erwerben möchte, sollte die Möglichkeiten dieser Förderprogramme unbedingt prüfen.