Wohnfläche bei Dachschrägen berechnen: Kostenloser Rechner nach WoFlV

Gerade in der heutigen Zeit ist es attraktiv, Immobilien zur Vermietung anzubieten, um diese als Kapitalanlage zu nutzen. Da erscheint es im ersten Moment sehr lukrativ, das Dachgeschoss als Wohnraum zu nutzen. Doch aufgepasst: nur als Wohnraum ausgewiesener Raum kann wirklich zur Miete genutzt werden.
Entscheidend ist dabei die korrekte Berechnung der Wohnfläche – und genau hier führen Dachschrägen häufig zu Fehlern. Denn Grundfläche ist nicht gleich Wohnfläche. Sie möchten Ihre Wohnfläche unkompliziert ermitteln? Nutzen Sie unseren kostenlosen Wohnflächenrechner für Dachschrägen, der die Berechnung automatisch nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) vornimmt.

Gerade bei der Vermietung entscheidet die korrekt ermittelte Wohnfläche über den Mietpreis. Aber auch beim Immobilienkauf oder bei der Finanzierung durch Banken sind exakte Angaben zu Wohn- und Nutzflächen unerlässlich.
Während die Wohnfläche alle tatsächlich zum Wohnen geeigneten Flächen umfasst, zählen zur Nutzfläche unter anderem Abstellräume, Keller oder Bereiche mit sehr geringer Raumhöhe. Da Wohnfläche mit Dachschrägen nur eingeschränkt nutzbar ist, gibt es hierfür besondere Regelungen zur Berechnung. Das maßgebliche und gerichtlich anerkannte Verfahren ist die Berechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) – genau diese Grundlage nutzt auch unser Rechner.

Die Wohnflächenverordnung regelt einheitlich, wie die Wohnfläche von Wohnungen berechnet wird. Zur Wohnfläche zählen alle zur Wohnung gehörenden Räume sowie Balkone und Terrassen anteilig. Diese werden in der Regel mit 25 %, in Ausnahmefällen mit bis zu 50 % angerechnet.
Nicht berücksichtigt werden Nebenräume wie Keller, Garagen oder Abstellräume außerhalb der Wohnung.
Für Dachgeschossräume ist insbesondere die lichte Raumhöhe entscheidend. Als lichte Höhe gilt der Abstand vom fertigen Fußboden bis zur Unterkante der Dachschräge:

  • Ab 2,00 m Raumhöhe wird die Fläche zu 100 % als Wohnfläche angerechnet
  • Zwischen 1,00 m und 2,00 m Raumhöhe erfolgt eine 50 %-Anrechnung
  • Flächen unter 1,00 m bleiben unberücksichtigt

Neben der Wohnflächenverordnung wird in der Praxis teilweise auch die DIN 277 verwendet. Diese Norm dient der allgemeinen Flächenermittlung von Gebäuden, etwa für Bauplanung, Kostenberechnung oder Projektentwicklung.
Im Unterschied zur WoFlV werden bei der DIN 277 Dachschrägen in der Regel vollständig berücksichtigt, unabhängig von der Raumhöhe. Für Miet- und Kaufverträge ist jedoch in den meisten Fällen die Wohnflächenberechnung nach der WoFlV maßgeblich, da sie auch vor Gericht anerkannt ist.

Gehen wir in unserem Beispiel davon aus, dass unser Dachboden eine Grundfläche von 30 m² hat. Aufgrund der Dachschrägen entstehen unterschiedliche Raumhöhen, die nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) unterschiedlich zur Wohnfläche zählen.
Durch die Dachschrägen variiert die Raumhöhe innerhalb des Zimmers. Entscheidend für die Wohnflächenberechnung ist die lichte Höhe vom fertigen Fußboden bis zur Dachschräge.

Die Grundfläche teilt sich in unserem Beispiel wie folgt auf:

Rechenbeispiel nach WoFlV

Dachboden mit beidseitiger Dachschräge

Grundfläche des Raumes 30,0
Anrechnungsregeln nach WoFlV
Flächen über 2,00 m Raumhöhe 100 %
Flächen zwischen 1,00 m und 2,00 m 50 %
Flächen unter 1,00 m Raumhöhe 0 %
Berechnung
12 m² × 100 % = 12,0 m² Wohnfläche
10 m² × 50 % = 5,0 m² Wohnfläche
8 m² × 0 % = 0,0 m² Wohnfläche
Anrechenbare Wohnfläche
17,0
von 30,0 m² Grundfläche
56,7 %
12 m² (100 %) 5 m² (50 %) 8 m² (0 %)

Die Wohnfläche des Raums beträgt nach WoFlV insgesamt 17,0 m², obwohl die Grundfläche 30,0 m² umfasst. Solche Abweichungen zwischen Grundfläche und Wohnfläche sind bei Dachgeschosswohnungen keine Seltenheit und sollten bei Miete oder Verkauf unbedingt berücksichtigt werden.

Mit unserem Wohnflächenrechner erhalten Sie das Ergebnis in wenigen Sekunden – ohne manuelles Rechnen.

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Weitere Informationen

Das Beispiel zeigt deutlich, dass Grundfläche und Wohnfläche insbesondere bei Dachschrägen nicht identisch sind. Je nach Dachneigung und Raumhöhe kann die tatsächlich anrechenbare Wohnfläche erheblich geringer ausfallen.
Eine korrekte Berechnung der Wohnfläche mit Dachschrägen nach der Wohnflächenverordnung ist daher essenziell – sowohl für die Immobilienbewertung als auch für Kauf- und Mietverträge.
Um Fehler und rechtliche Risiken zu vermeiden, sollte die Wohnflächenberechnung immer nach der Wohnflächenverordnung erfolgen. Neben der Berechnung durch einen Fachmann bietet unser Wohnflächenrechner für Dachschrägen eine schnelle und zuverlässige Möglichkeit zur ersten Einschätzung.
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