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Zum Ersten ... zum Zweiten ... zum Dritten! Immobilien unter dem Hammer


Die IMAXX GmbH in Wetzlar informiert in dieser Rubrik über Themen rund um die Immobilienwirtschaft. Nachfolgender Artikel stammt von Thomas Kreiling, Geschäftsführer der IMAXX GmbH in Gießen und Wetzlar.

 

Traurig aber wahr, denn auch im Jahr 2004 wurden wieder alle Rekorde gebrochen: ca. 92.000 Immobilien-Zwangsversteigerungen im gesamten Bundesgebiet. Seit einigen Jahren steigt diese gigantische Zahl stetig an. Die Chancen, ein Schnäppchen zu machen, sind nach meiner Einschätzung derzeit wirklich günstig, da ein großes Objektangebot (Summe der Verkehrswerte in 2004: ca. 19 Mrd. €) und eine vergleichsweise verhaltene Nachfrage nach Immobilien existiert. Erfahrungsgemäß gehen die meisten Objekte zwischen 10 und 30 % unter dem gutachterlich geschätzten Verkehrwert an die neuen Eigentümer. Allerdings sind auch absolute Superschnäppchen darunter, die zur Hälfte des Verkehrswertes über den Tisch gehen.

 

Doch wie ersteigert man richtig ?

 

Hierbei ist Vorsicht geboten, da es ja immer noch um eine hochpreisige Angelegenheit geht. Ziehen Sie also unbedingt einen fachkundigen Berater hinzu, der Ihnen die Tricks und Tücken einer solchen „Schnäppchenjagd“ erklärt. Die meisten Immobilienmakler (darunter auch die IMAXX) bieten bereits den Service der Versteigerungsberatung/-betreuung an.

 

Generell sollte der unerfahrene Bieter bei einigen Terminen einfach nur mal dabeisitzen und zusehen. Den anderen Bietern auf die Finger schauen hat noch keinem Neuling geschadet.

 

Informieren Sie sich, bevor Sie ein Gebot abgeben, genauestens über den aktuellen Grundbuchstand. Ist die Nutzung uneingeschränkt möglich oder sind vielleicht Lasten wie Wohnrechte eingetragen, die dann vom neuen Eigentümer übernommen werden müssten. Ein Blick in das Wertgutachten informiert weiterhin über Bauzustand, Lage und Anschlüsse an öffentliche Versorgungsnetze.

 

Eine Innenbesichtigung der Immobilie ist auf jeden Fall angebracht, vorausgesetzt, Sie kommen in die Immobilie hinein. Die gezwungenen Alteigentümer sind oftmals nicht in bester Laune, wenn ein Fremder ihre geliebte Immobilie wegschnappen will. Hier ist also Fingerspitzengefühl gefragt.

 

Zu Beginn des Versteigerungstermins gibt der Rechtspfleger zunächst den wesentlichen Inhalt des Grundbuches, die Gläubiger mit ihren Ansprüchen und den festgelegten Verkehrswert bekannt. Er weist weiter auf die Besonderheiten der Immobilie wie Wohnungsbindung, Denkmalschutz oder Baulasten hin und legt die Versteigerungsbedingungen und das gesetzliche Mindestgebot fest.

 

Der Rechtspfleger fordert alsdann die Anwesenden zu Geboten auf. Jetzt läuft die Zeit! Jeder der Mietbietenden muß einen gültigen Ausweis vorlegen und in der Regel bereits jetzt 10 % des Verkehrswertes bei Gericht hinterlegen. Akzeptiert wird Bargeld, Bankbürgschaften oder bestätigte Schecks. Ihr Sparbuch, Bausparvertrag oder Wertpapier-Depot können Sie zuhause lassen.

 

Liegt das höchste Gebot über 70 % des Verkehrswertes, geht die Immobilie an den Meistbietenden.

 

Bei weniger als der Hälfte des Verkehrswertes verweigert der Rechtspfleger den Zuschlag. Das geschieht zum Schutz des Schuldners. Liegt das Gebot zwischen 50 und 70 % des Verkehrswerts, entscheidet die Gläubigerin (meist eine Bank), ob das Angebot angenommen oder ausgeschlagen wird. Im letzteren Fall findet ein zweiter Termin statt, an dem die Untergrenzen nicht mehr gelten.

 

Eine gründliche Information, möglichst mit professioneller Unterstützung, sollte im Vordergrund stehen, denn Garantien, Gewährleistungen oder Rücktrittsrechte (etwas wegen Baumängeln) gibt es nicht – ersteigert ist ersteigert !!!

 

Wenn Sie entsprechende Betreuung benötigen, stehe ich Ihnen mit meinem kompetenten Team gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an unter 06441-309960 oder 0641-932630.

Thomas Kreiling

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