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Kapitalanleger – Was ist wichtig bei der steuerlichen Betrachtung


Die IMAXX GmbH in Wetzlar informiert in dieser Rubrik über Themen rund um die Immobilienwirtschaft. Nachfolgender Artikel stammt von Alexander Zahrt, Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) & gepr. Vermögensberater (DAA) .

 

Bei einer Kapitalanlage gibt es mehrer wichtige Faktoren: Rendite, Sanierungsbedarf, Nachhaltigkeit, Mieterstruktur. Dies alles spielt bei der Beleihung/Bewertung des Investments eine Rolle. Ferner sollte man aus steuerlichen Gründen versuchen bei vermieteten Objekten die Zinskosten während der Laufzeit gleichmäßig zu halten. Dies sind u.a. Werbungskosten aus der Einkunftsart. Als Tilgung sollte man eine Tilgungsaussetzungsvariante wählen.( z.B. LV, etc). In der Ausarbeitung des Finanzierungsmodells sollte der Steuerberater involviert und das Modell an Liquiditätsströme angepasst werden.

 

Für wen sich steuersparende Kapitalanlagen lohnen

Ob und ggf. welche Steuersparenden Kapitalanlagen sich für Sie lohnen, hängt von der Höhe Ihres individuellen Steuersatzes ab. Die Anbieter gehen in ihren Renditeberechnungen fast immer vom Spitzensteuersatz aus. Meist ergibt sich nur auf dieser Basis eine vernünftige Rendite.

 

Pauschal lässt sich sagen: Anleger, deren zu versteuerndes Einkommen unter 50.000 Euro (bei Ledigen) bzw. 100.000 Euro (bei Verheirateten) liegt, sollten von steuersparenden Kapitalanlagen besser die Finger lassen.

 

Auch wenn Vermittler zuweilen etwas anderes Weiß machen wollen: Richtig interessant wird es erst, wenn das versteuerte Einkommen dauerhaft doppelt so hoch liegt, also oberhalb von 100.000 Euro (bei Ledigen) bzw. 200.000 Euro (bei Verheirateten).

 

Unterschied zwischen Grenz- und Spitzensteuersatz beachten

Wer sich für steuersparende Kapitalanlagen interessiert, kommt nicht umhin, sich mit Begriffen wie Grenzsteuersatz, Spitzensteuersatz, Durchschnittssteuersatz, Progression usw. zu befassen. Initiatoren profitieren nicht selten davon, dass Anleger die Systematik des Steuertarifs nicht durchschauen. Doch der Reihe nach:

 

Neben der Höhe des zu versteuernden Einkommens hängt der individuelle Steuersatz und damit die Höhe der Steuer insbesondere davon ab, ob der Grund- oder der Splittingtarif anzuwenden ist. Bei Alleinstehenden (ledig, verwitwet, getrennt lebend) kommt die so genannte Grundtabelle zur Anwendung, bei Verheirateten die Splittingtabelle.

 

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der Einkommensteuer. Sind Kinder zu berücksichtigen, kann die Belastung mit Solidaritätszuschlag in bestimmten Fällen geringer ausfallen.

 

Für alle die Kirchensteuer zahlen, ist die Kirchensteuer zusätzlich zu berücksichtigen. Die Kirchensteuer beträgt - abhängig von Konfession und Bundesland - acht bzw. neun Prozent.

 

Bei der Kirchensteuer ist zu beachten, dass die gezahlte Kirchensteuer im Jahr der Zahlung als Sonderausgabe abgesetzt werden kann. De facto ist die Belastung mit Kirchensteuer daher geringer als acht bzw. neun Prozent.

 

Grenzsteuersatz ist quasi der persönliche Spitzensteuersatz

 

Keine Probleme bereitet der Begriff Durchschnittssteuersatz. Bei einem zu versteuernden Einkommen eines Ledigen von 75.000 Euro und der daraus resultierenden Einkommensteuer 2002 (ohne Solidaritätszuschlag) in Höhe von 26.505 Euro beträgt der Durchschnittssteuersatz 35,34 Prozent.

 

Der Spitzensteuersatz ist der höchste Steuersatz, der bei der Einkommensteuer zur Anwendung kommt. 1998 und 1999 waren dies 53,0 Prozent. Für das Jahr 2000 betrug der Spitzensteuersatz 51,0 Prozent, ab 2001 sind es 48,5 Prozent. Bei Ledigen wird 2001 der Spitzensteuersatz bei einem steuerpflichtigen Einkommen von ca. 55.000 Euro, bei Verheirateten von ca. 110.000 Euro erreicht.

 

Der Grenzsteuersatz ist quasi der persönliche Spitzensteuersatz eines bestimmten Steuerzahlers. Bei einem zu versteuernden Einkommen eines Verheirateten von 75.000 Euro liegt der Grenzsteuersatz - bezogen auf die letzten 5.000 Euro - bei 38,77 Prozent. Das heißt: Mindert ein verheirateter Steuerzahler sein steuerpflichtiges Einkommen von 75.000 Euro um 5.000 Euro, beträgt die Steuerersparnis 1.938,50 Euro. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

 

Wichtig: Bei steuersparenden Kapitalanlagen kommt es allein auf Ihren individuellen Grenzsteuersatz an. Prüfen Sie daher unbedingt, ob Sie den Spitzensteuersatz, der in Prospekten zugrunde gelegt wird, auch tatsächlich erreichen.

 

Progressionseffekt gilt auch bei Einkommensminderungen

Bei steigendem Einkommen gilt: Die Steuer steigt nicht nur absolut, sondern auch prozentual an. Umgekehrt gilt dies aber auch bei sinkendem Einkommen: Die Steuerersparnis nimmt prozentual immer mehr ab.

 

Es wäre daher fahrlässig, den Grenzsteuersatz zugrunde zu legen, wenn Sie beispielsweise eine Verlustzuweisung zeichnen wollen. Hier gibt es nur einen Weg: Die Steuerbelastung ohne Verlustzuweisung muss verglichen werden mit der Belastung nach Verlustzuweisung. Die Tatsache, dass Sie einen Grenzsteuersatz haben, der dem Spitzensteuersatz entspricht, besagt nämlich noch nicht, dass Sie auch in dieser Höhe eine prozentuale Ersparnis erzielen. Berechnen Sie daher im Detail, wie hoch die Steuerentlastung in Ihrem konkreten Fall ist.

 

Über eines muss sich jeder Steuersparer im Klaren sein: Die höchste Rendite bringen Steuersparmodelle Anlegern, die sich in der höchsten Steuerprogression befinden. Diese einfache Tatsache wird allzu oft vergessen. Wer sein zu versteuerndes Einkommen durch die Zeichnung mehrerer Steuersparmodelle allzu stark drückt, reduziert seine Rendite. Nur wer sich nach Zeichnung seines Steuersparmodells noch in der höchsten Progression befindet, kann mit der für den Spitzensteuersatz in Aussicht gestellten Rendite rechnen. Es macht allein aus Rentabilitätserwägungen keinen Sinn, sein zu versteuerndes Einkommen durch Steuersparmodelle auf Null zu bringen.

 

Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie nur dort investieren, wo sich auch ohne Steuervorteile eine vernünftige Rendite ergibt. Ein positiver Aspekt des neuen Paragraph 2b EStG ist, dass derartige Fonds künftig vermehrt angeboten werden. Nachdenken sollten Sie auch über Auslandsfonds. Hier gilt das Motto "Steuervermeidung statt Steuern sparen". Ein Investment kann sich hier auch für Steuerzahler lohnen, die nicht den Spitzensteuersatz zahlen.

 

Für weitere Ausführungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie mich an unter der Nummer 06441-309960. Ich freue mich auf Ihren Anruf.

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